AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

WEB CHANNEL TV
für Deutschland und die EU
der Firma Intermedia Commerce AG, Ruessenstraße 12, CH-6340 Baar Email: info@intermedia-commerce.tv
Handelsregister-Nummer: CH-300.3.017.871-6, eingetragen am 26.07.2013 UID-Nr.: CHE- 428.270.086
Verwaltungsrat: Liane Kirchenstein

01. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die Schaltung und Dienstleistung von Firmeneinträgen auf einer der im Bestellschein angegebenen Leistungen.

02. Ausschließliche Geltung der AGB
Im Rahmen dieser Leistungen gelten unsere nachfolgenden AGB ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen haben.

03. Gegenstand des Vertrages – unsere Leistung

  1. Der Firmenauftrag des Auftraggebers wird in dem vertraglich vereinbarten Umfang erstellt und auf das im Bestellschein angegebenen Leistungen angepasst. Nach Beendigung des Firmenauftrages halten wir die mit dem Firmenauftrag verbundenen Inhalte und Dateien auf einem Server bereit, damit der Firmenauftrag über die vereinbarte Webseite im Internet während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages abgerufen werden kann.
  2. Der Umfang der von uns geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Bestellschein.

03.01 Produkte mit Hinweisen
Vertragsbedingungen:
Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben aus diesem Vertrag die Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten. Sollten bei dem Werbevideo Texte, Logos, Videos, Fotos, Kontaktdaten durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haftet dieser für die urheberrechtlichen Zwecke. Für alle im Interview getroffenen Äußerungen und Aussagen haftet der Auftraggeber persönlich. Der Auftragnehmer handelt lediglich im Auftrag des Auftraggebers und ist schadlos zu halten.

Der Auftraggeber darf das fertig gestellte Werbevideo nach Veröffentlichung sowohl Online- als auch Offline in eigenem Sinne zu Werbezwecken nutzen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werbevideo zu bearbeiten, nachträglich eigenständig zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen oder zu kopieren. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet durch andere Dritte das Werbevideo umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Dem Auftragnehmer wird ein Endstellungsschutz eingeräumt.
Die Erstellung des Werbevideos vor Ort beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer erfolgt, wenn durch den Auftraggeber eine Vorauszahlung des vereinbarten Leistungsbetrages erfolgt ist. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein mit dem Auftraggeber abgestimmtes Storyboard. Nach Fertigstellung und Abnahme des Storyboards durch den Auftragnehmer wird ein Termin für den Dreh des Werbevideos zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Der Termin für den Dreh muss aus organisatorischen Gründen einen Vorlauf von 30 Tagen zwischen Abnahme des Storyboards und Drehtermin haben. Andere Drehtermine können nach Absprache und nach Zustimmung aller beteiligten Personen und dafür notwendigen Personen sowie unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten vereinbart werden.
Sollte der Drehort auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz stattfinden, fallen entsprechende Mehrkosten an, die beim Vertragsabschluss zu nennen und zu vereinbaren sind. Wurde zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ein fester Drehtermin zur Erstellung des Werbevideos vereinbart, sind bei Absage des Drehtermins durch den Auftraggeber die dadurch dem Auftragnehmer entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu zahlen. Dies beinhaltet auch Verpflegung und Reisespesen.

04. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt noch nicht durch die Bestellung des Auftraggebers, sondern erst durch die Annahme der Bestellung durch uns zustande. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn Rechnung gelegt und übersandt wird.
  2. Unsere MediaBerater vor Ort sind als Empfangsvertreter bevollmächtigt, die Bestellung für uns entgegenzunehmen. Zum Abschluss von Verträgen sind sie nicht bevollmächtigt.
  3. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung mit der geleisteten Unterzeichnung des Antrages gebunden.

05. Laufzeit

  1. Der Vertrag wird über die im Bestellformular zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit fest abgeschlossen. Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Die Laufzeit beginnt mit dem im Bestellschein angegebenen Datum , zu dem der Firmenauftrag freigeschaltet wird. Ist kein Laufzeitbeginn vereinbart, so beginnt die Laufzeit im übernächsten Monat nach Abgabe der Bestellung zum Monatsersten (Beispiel: Bestellung 14.3., Laufzeitbeginn: 1.5.).
  2. Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr (gilt für das Produkt Business Portal TV und Online Pressemitteilung), wenn er nicht von einer der Parteien vor Ablauf der Laufzeit (Minimum 3 Monate) schriftlich oder in Textform (Telefax, E-Mail) gekündigt worden ist.
  3. Ein wichtiger Grund, der uns zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Freischaltgebühr länger als einen Monat in Verzug ist und die Zahlung des geschuldeten Betrages trotz Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nachholt. Kündigen wir den Vertrag aus wichtigem Grund, während der Laufzeit so können wir den vollständig bezahlten Beitrag als Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Kündigung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    Ein wichtiger Grund ist z.B. menschenunwürdige Äußerungen des Auftraggebers, sexuelle Beiträge, Verletzung der Menschenrechte, Diskriminierung, illegale, kriminelle Geschäfte oder Verbindungen, gerichtlich anerkannte Verletzungen der Markenrechte.

06. Abrechnung und Zahlung

  1.  Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Fälligkeit gültigen Umsatzsteuer. Soweit Übersetzungskosten anfallen, hat diese der Auftraggeber zusätzlich zu zahlen.
  2. Soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die vertraglich vereinbarte Fertigstellung des Vertrages einmalig als Vorkasse im Voraus fällig.
  3. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum vom Auftraggeber bezahlt, hat die Intermedia Commerce AG das Recht, wegen Unerfüllbarkeit vom Vertrag zurück zu treten.
    Der Auftraggeber schuldet der Intermedia Commerce AG 35 % des Rechnungsbetrages als Aufwandentschädigung.
  4. Liefert der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum das zur Vertragserfüllung benötigte Material (z.B. Fotos, Logos, Texte laut Auftragsbestätigung), hat die Intermedia Commerce AG das Recht, den Vertrag zu kündigen.
    Der Auftraggeber schuldet der Intermedia Commerce AG 35 % des Rechnungsbetrages als Aufwandentschädigung.
  5. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, seinen Firmenauftrag ohne nochmalige Androhung oder Mahnung zu sperren, bis er die überfällige Zahlung ausgeglichen hat. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wie insbesondere auf Verzugszinsen oder weiter gehenden Schadensersatz bleibt, wie auch die Kündigung aus wichtigem Grund, vorbehalten.
  6. Wir sind berechtigt, nach der Mindestlaufzeit die Gebühr zu erhöhen.

7. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
  2. Der Auftraggeber wird seinen Firmeneintrag innerhalb von 5 Tagen ab Mitteilung der Freischaltung auf etwaige Fehler hin überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Firmeneintrag in der bestehenden Form als abgenommen. Danach sind Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher, bei Freischaltung bereits vorhandener Fehler ausgeschlossen.
  3. Wir bemühen uns, die größtmögliche Abrufbarkeit der auf unseren Servern gespeicherten Daten sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit können wir aber aus technischen Gründen nicht gewährleisten. Sind unsere Firmen-Webseite oder einzelne Einträge kurzzeitig nicht verfügbar, so begründet dies keine Ansprüche des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere im Falle von Leitungsstörungen sowie während regelmäßig durchzuführender Wartungsarbeiten.
  4. Wir behalten uns vor, unsere Webseite(n) oder Teile hiervon jederzeit zu ändern, ergänzen oder in Teilen zu löschen, sofern davon der Firmeneintrag des Auftraggeber nicht betroffen ist.

8. Haftung

  1. Wir haften für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) stets gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für Sach- oder Vermögensschäden, welche nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, haften wir nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Vertragsschaden. Eine Haftung für vertragsuntypische mittelbare oder Folgeschäden ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen und sonstiger Personen, deren Verhalten uns zugerechnet werden kann.
  3. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die Haftung bei Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden

  1. Der Auftraggeber stellt die für die Schaltung des Firmenauftrages und Fertigstellung der Dienstleistung erforderlichen Daten und Dateien (Material) rechtzeitig, spätestens aber 5 Tage vor dem vereinbarten Freischaltung oder Fertigstellung der Dienstleistung zur Verfügung. Wird das Material nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so wird bis zur Bereitstellung des Materials lediglich ein einfacher Firmeneintrag (Firma, Anschrift, Telefonnummer) geschaltet. Der Auftraggeber liefert zwei bis sieben themennahe Keywords mit lokaler Zuordnung und/oder einer Angebotsnische, aus denen die Google-Optimierungsabteilung von der SEO Abteilung eine sinnvolle und umsatzfördernde Suchbegriffskombination für den Auftragnehmer erstellt, damit die für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen für diese Suchbegriffskombination in der Suchmaschine optimiert werden kann.
  2. Der Auftraggeber versichert, zur Bereitstellung des Materials (insbesondere von Logos und Fotos) uneingeschränkt berechtigt zu sein, und dass an dem Material keine Rechte Dritter bestehen, die einer Verwendung des Materials im Rahmen des Firmeneintrages und der für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen entgegen stehen.
  3. Verstößt die vertragsgemäße Verwendung des Materials gegen geltendes Recht, oder werden hierdurch Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte eines Dritten verletzt, so sind wir berechtigt, den Firmeneintrag abzuschalten, bis die Rechtslage geklärt ist. Soweit dies möglich ist, werden wir vor Abschaltung mit dem Auftraggeber Rücksprache halten. Beziehen sich die Ansprüche nur auf Teile des Firmeneintrags (z.B. Fotos), so wird der Firmeneintrag ohne diese Teile geschaltet. Der Auftraggeber wird uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freistellen.
  4. Der Auftraggeber haftet für das von ihm zur Verfügung gestellte Material und Daten zur Erstellung der Slideshow und Veröffentlichungen auf der Plattform sowie der für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen gegenüber Dritten.
  5. Der Auftraggeber wird seinen Firmeneintrag regelmäßig auf Aktualität prüfen und uns etwaige Änderungen mitteilen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, den Inhalt und die Aktualität des vom Auftraggeber übergebenen Materials übernehmen wir keine Haftung. Eine Aktualisierung der Firmendaten und zur Verfügung gestellte Materialien ist kostenpflichtig.

10. Rechte

  1. Wenn und soweit wir es übernehmen, Material zu erstellen oder zu überarbeiten, verbleiben hierdurch entstehende Rechte bei uns. Dem Auftraggeber wird für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches es ihm gestattet, das betreffende Material im Rahmen seines Firmenauftrages zu nutzen.
  2. Für die Dauer des Vertrages gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, Material des Auftraggebers zum Zwecke der Werbung, Produktdemonstration oder Suchmaschinenoptimierung zu verwenden (z.B. Kontaktdaten, Fotos und Filmvorschauen des Firmeneintrags sowie Screenshots der für den Kunden erstellten Maßnahmen).
  3. Der Auftragnehmer erteilt zudem mit Datum der Fertigstellung uneingeschränkte Nutzungsrechte des Produktes an den Auftraggeber zur Verwendung der für den Kunden erstellten Maßnahmen zu Werbezwecken, mit dem der Auftraggeber auf verbundenen Internetportalen und Präsentationen diese unentgeltlich veröffentlichen darf.
  4. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass die von ihm mitgeteilte und ihm gehörende Internetseite durch den Auftraggeber dergestalt genutzt werden darf, dass Inhalte und Textpassagen dieser Seite zur Erstellung des vertragsgemäßen Produktes unentgeltlich verwendet werden dürfen.

11.Datenschutz
Personengebundene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der bestehenden Gesetze und zu Zwecken der Vertragsabwicklung verwendet. Die gespeicherten personengebundenen Daten werden gelöscht, sobald die Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorgänge mit dem Kunden beendet ist. Eine weitergehende Nutzung findet nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers statt, die ggf. gesondert eingeholt wird. Andere Regeln können sich aus dem Bestellformular ergeben.

12.Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
    Uns bleibt es darüber hinaus vorbehalten, Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht geltend zu machen.
  2. Alle nach diesem Vertrag getroffenen Absprachen, sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  3. Sollten eine oder mehrere Regelungen des Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Baar, im November 2016

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